Home About us Products Services Contact us Bookmark
:: wikimiki.org ::
Kindheit

Kindheit

Die Kindheit ist der Zeitraum im Leben eines Menschen von der Geburt bis zur geschlechtlichen Entwicklung (Pubertät). Kindheit ist dabei mehr ein kultureller, sozialer Begriff denn ein biologischer. In der Kindheit genießt ein Mensch eine besondere rechtliche Stellung, diese ist durch so genannte Kinderrechte geregelt. Die Rechtsfähigkeit des Kindes beginnt »mit der Vollendung der Geburt« (so § 1 Bürgerliches Gesetzbuch), seine Geschäftsfähigkeit und Strafmündigkeit stufenweise später. Siehe auch: Kind, Entwicklung, Soziologie der Kindheit, Jugendsoziologie.

Kindheit als soziale Konstruktion

Heute ist es selbstverständlich geworden, Kinder als sich entwickelnde Menschen zu betrachten. Kindheit ist mittlerweile durch Erwerbsfreiheit und Lernen gekennzeichnet, wobei die Rechte der Kinder auf Schutz, Erziehung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit immer weiter ausgebaut werden. Der Erwachsene ist zu einem „Anwalt des Kindes“ (Honig, Leu, Nissen 1996: 9) geworden. In der neueren Kindheitsforschung bereitet sich jedoch die Tendenz aus, Kinder nicht mehr nur als „Menschen in Entwicklung“ (10) zu sehen, sondern auch als „Personen aus eigenem Recht (19). Entwicklung wird als Metapher der Bevormundung zurückgewiesen, da durch sie Kindheit zu einem Übergangstadium zum Erwachsensein reduziert wird. Es setzt sich die Vorstellung durch, dass es keinen konstanten Naturzustand des Kindes gibt sondern Problemkonstellationen des Aufwachsens, die je nach kulturellem Kontext verschieden sind (Lange 1995; Schäfer 1997). Die Natur des Kindes wird als zeitlich und räumlich variabel angesehen. „The immaturity of children is a biological fact of life but the ways in which this immaturity is understood and made meaningful is a fact of culture“ (Prout & James 1990: 7) Die subjektiven Bedürfnisse, Wünschen und Interessen des Kindes werden hervorgehoben und das Einzelindividuum erfährt eine besondere Bedeutung. Wo Kindern früher kaum Aufmerksamkeit geschenkt wurde, werden sie heute ernstgenommen und ihre eigenen Standpunkte treten in den Vordergrund: Kinder werden zunehmend als junge Bürger betrachtet, die eigene Vorstellungen von ihrem Leben in der Gesellschaft haben und durchaus in der Lage sind, ihre Bedürfnisse selbständig zu formulieren (ZINNECKER 1996). Hinter dem Wandel der Einschätzungen stehen laut Zinnecker (1996: 3) zwei Leitideen: Partizipation und Glaubwürdigkeit. Da es einem progressiven (Selbst-) Verständnis einer demokratischen Gesellschaft widerspricht, wenn ganze Bevölkerungsgruppen von der politischen Gestaltung ausgenommen werden, ist es nur natürlich, dass die Bemühungen, die Gruppe der Kinder in diese einzubeziehen, stärker werden (4). Kinder werden außerdem zunehmend als „Autoritäten in eigener Sache“ (3) betrachtet. Es werden beispielsweise nicht mehr nur erwachsene Experten des Kinderlebens befragt, sondern Kinder werden selbst in Untersuchungen einbezogen. Die Grundlage für diese Leitideen bildet nach meiner Einschätzung vor allem die sich durchsetzende Vorstellung Kindheit als Konstruktion anzusehen. „Konstruktionen von Kindheit sind soziale Repräsentationen, die durch die Werte, die eine Gesellschaft Kindern zumisst, die Meinungen, die sie über Kinder hat usw. geschaffen werden“ (Bickler 2002: 24). Glogger-Tippelt & Tippelt (1986) begründen die Betrachtung von Kindheit als soziale Konstruktion anhand von zwei Argumenten. Eine Erklärung sehen sie darin, dass unterschiedliche historische Epochen verschiedene Vorstellungen von Kindheit und kindlicher Entwicklung hervorgebracht haben. Ein zweites Argument sehen sie in den unterschiedlichen Vorstellungen von Kindheit und kindlicher Entwicklung in verschiedenen Kulturen. Dies bedeutet dass es keine festen Kriterien gibt, anhand derer „das Kind“ in jeder Gesellschaft und zu jedem Zeitpunkt beschrieben werden kann. Es existieren auch keine allgemeingültigen Definitionsmerkmale, vielmehr sind die historisch gewachsenen, individuellen und gesellschaftlichen Vorstellungen ausschlaggebend für die Erwartungen, die an Kinder gestellt werden.

Literatur


- Philippe Ariès, Geschichte der Kindheit, München: dtv, 1978, Neuausgabe 2003
- Heinz Hengst: Kindheit als Fiktion. Frankfurt am Main 1981, Suhrkamp-Verlag, ISBN 3518110810
- Bickler, Daniela (2002): Zielgruppe Kind. Handlungsspielräume eröffnen. Abhängigkeiten vermeiden. Marburg (Tectum).
- Gloger-Tippelt, Gabriele; Tippelt, Rudolf (1986): Kindheit und kindliche Entwicklung als soziale Konstruktionen. In: Bildung und Erziehung, 39. Jg., S. 149-164.
- Honig, Michael-Sebastian; Leu, Hans Rudolf; Nissen, Ursula (Hrsg.) (1996): Kinder und Kindheit. Soziokulturelle Muster - sozialisationstheoretische Perspektiven. Weinheim (Juventa).
- Zinnecker, Jürgen (1996): Kinder im Übergang. Ein wissenschaftlicher Essay In: Aus Politik und Zeitgeschichte, H. B 11, S. 3-10.

Filme über Kinder (ohne Kinderfilme)


- 1932 Umareweta Mitakeredo – Ich wurde geboren, aber …, Spielfilm, 100min. Regie: Yasujiro Ozu, Japan
- 1933 Zéro de conduite, dt. Betragen ungenügend, 41 min, Regie: Jean Vigo, Frankreich - Lange Zeit in Frankreich von der Zensur verboten
- 1943 Hitler's Children, Regie: Edward Dmytryk, USA
- 1959 Les 400 coups, dt. « Sie küssten und sie schlugen ihn », Regie: François Truffaut, Frankreich
- 1960 Zazie dans le métro, Spielfilm, 89 min, Regie: Louis Malle
- 1962 Ivans Kindheit, Spielfilm, 95 min.,Regie: Andrei Arsenjewitsch Tarkowski, UdSSR
- 1968 L’enfance nue, Spielfilm, 83 min, Regie: Maurice Pialat, Frankreich
- 1969 Kinder sind keine Rinder, Dokumentarfilm über den ersten Kinderladen, Regie: Helke Sander, Deutschland
- 1974 Alice in den Städten, Spielfilm, Regie: Wim Wenders, Deutschland
- 1975 Los hijos del subdesarollo – die Kinder der Unterentwicklung, 45 min.,Regie: Carlos Alvarez, Kolumbien, Dokumentarfilm über die Lebensbedingungen der kolumbianischen Kinder
- 1982 Fanny und Alexander, Regie: Ingmar Bergman, Schweden
- 1986 Two Friends, Regie: Jane Campion, Australien
- 1998 Die kleine Verkäuferin der Sonne, Spielfilm, 45 min, Regie: Djibril Diop Mambéty, Senegal
  - „Seit langem ist der Straßenverkauf von Zeitungen in Dakar den Jungen der Stadt vorbehalten. Doch plötzlich taucht ein Mädchen namens Sili auf, das dieses Vorrecht in Frage stellt. Sili ist 11 Jahre alt. Sie lebt auf der Strasse, bewegt sich mit Hilfe von zwei Krücken vorwärts und verkauft mit grossem Erfolg die Zeitung »Die Sonne«. Aus Neid rempeln sie die Jungen eines Tages auf der Strasse an und Sili stürzt. Verärgert und entschlossen verkauft Sili »Die Sonne« weiter. Die Welt der Strassenkinder ist erbarmungslos, aber es bleibt auch Platz für Träume – und schließlich begegnet Sili sogar der Freundschaft.“
- 1996 Hide and Seek, USA, Regie: Sue Friedrich, Film über die Kindheit von Lesben
- 1998, „Fucking Åmål“, Schweden, Regie: Lukas Moodysson
  - Die beiden Mädchen Agnes und Elin leben in der schwedischen Provinz [http://www.fucking-amal.com/]
- 2003 Wer küsst schon einen Leguan?Deutschland, Regie: Karola Hattop Drehbuch: Michael Demuth, Kamera: Konstantin Kröning, Darsteller: Frederick Lau, Michael von Au, Justine del Corte, Antje Westermann u.a.
  - Europäischer Kinderfilmpreis 2003 - Chemnitz
  - Nominierung Adolf-Grimme-Preis 2004;
  - Government of Quebec Prize, Montreal;
- 2004 „Machuca“, Chile, Regie: Andrés Wood, 120 min, Freundschaft zweier Kinder aus unterschiedlichen Welten
- 2004 Schildkröten können fliegen, Turtles can fly, Irak, Regie: Bahman Ghobadi, 98 min

Literatur


- Chuck Jackson, "Little, Violent, White: The Bad Seed and the Matter of Children - Critical Essay" in: Journal of Popular Film and Television, Summer, 2000
- Emma Wilson, Cinema's Missing Children, Wallflower Press 2003
- Kinderfilme - Versuche einer Grenzziehung : deutscher Dokumentarfilm für grosse und kleine Kinder aus neun Jahrzehnten ; Retrospektive des Bundesarchiv-Filmarchivs während des 42. Internationalen Leipziger Festivals für Dokumentar- und Animationsfilm ; [27.10. bis 31.10.1999] / [Hrsg.: Bundesarchiv-Filmarchiv Berlin. Red.: Karla Schröder]. - Berlin : Bundesarchiv-Filmarchiv, 1999 ! Kategorie:Soziologie Kategorie:Entwicklungspsychologie

Mensch

Der moderne Mensch (Homo sapiens) ist ein Säugetier aus der Ordnung der Primaten (Primates). Er gehört zur Unterordnung der Trockennasenaffen (Haplorhini) und dort zur Familie der Menschenaffen (Hominidae). Früher wurden Mensch (Hominidae) und Menschenaffen (Pongidae) insbesondere aufgrund der besonderen geistigen Entwicklung des Menschen als zwei getrennte Familien betrachtet, jüngere Untersuchungen sehen zwischen beiden Gruppen ein engeres Verwandtschaftsverhältnis und stellen sie daher in eine gemeinsame Familie. Der moderne Mensch ist die einzige bis heute überlebende Art der Gattung Homo. Manchmal wird für den modernen Menschen auch die wissenschaftliche Bezeichnung Homo sapiens sapiens gebraucht, die zum Ausdruck bringen soll, dass der Neanderthaler (dann Homo sapiens neanderthalensis) zur selben Art gehörte wie der moderne Mensch. Diese Ansicht gilt heute aber als sehr zweifelhaft, weswegen die moderne Bezeichnung schlicht Homo sapiens ist. Sie leitet sich aus dem Lateinischen von homo:„Mensch“ und sapiens:„weise“ ab.

Die einzigartige Stellung des Menschen im Tierreich

Wie manche andere Tiere, weist der Mensch einige hoch spezialisierte Merkmale auf. In vermutlich zwei Eigenschaften, sicher aber hinsichtlich eines Kriteriums unterscheidet er sich deutlich von den heute bekannten übrigen Tierarten: Mit Bestimmtheit lässt sich sagen, dass beim Menschen die biologische zu Gunsten einer "kulturellen" Evolution in den Hintergrund getreten ist. Aufgrund seiner intellektuellen oder auch kulturellen "Fähigkeiten" ist er in der Lage, sich veränderten Umweltbedingungen sehr viel besser und schneller anzupassen als jedes andere Tier. Die Evolution hat sich beim Menschen auf die Verbesserung seiner Kulturfähigkeiten (Schrift, gedankliche Konstrukte wie Mathematik, Religion oder Recht, Ausdruck von Gefühlen und Gedanken durch Kunst) ausgeweitet; diese Kulturtechniken durchlaufen nunmehr selbst einen Evolutionsprozess. Andere Tierarten dagegen durchlaufen nach heutigem Wissen mitsamt ihrer Kultur die Evolution. Kunst]] In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass andere Tiere nicht im selben Maße wie der Mensch die Fähigkeit besitzen, ihre im Phänotyp entwickelten Fähigkeiten, ihr erlerntes Wissen, auf die nachfolgenden Generationen zu übertragen. Der Mensch besitzt ein historisches Bewusstsein: Er steht nicht in der Notwendigkeit, Informationen entweder durch die genetische Vererbung zu erhalten oder Erfahrungen genauso wie seine Vorgänger immer aufs Neue selbst machen zu müssen, sondern er kann auf Handlungen und Informationen zurückgreifen, die viele Generationen vor ihm geschaffen haben (wobei es aber auch bei zahlreichen sonstigen Tierarten zur Traditionsbildung kommt, beispielsweise bei Menschenaffen). Der Mensch ist vermutlich viel stärker als jedes andere Tier in der Lage, in seinem zeitlichen Bewusstsein Vergangenheit, Gegenwart und die Zukunft in kausale Zusammenhänge zu bringen. Somit kann er seine Handlungen vergleichen, um "viele Ecken herum" planen (Kreativität) und somit teilweise eine Zukunft entwerfen, die er durch seine absichtlichen Handlungen schaffen sollte. Der Mensch ist in der Lage, die Lebensbedingungen seiner Art durch Arbeit bewusst zu gestalten, solange er sich seine Arbeit aussuchen kann und ihn keine sonstigen Hindernisse daran hindern. Zum zweiten sind sich menschliche Individuen – vermutlich als einzige Lebewesen auf der Erde – sich selbst und ihrer eigenen Sterblichkeit bewusst. Durch das absehbare Sterben ergibt sich nur für den Menschen die Frage nach dem Sinn des Lebens und dem Leben nach dem Tod. Diese Fragen sind in der Philosophie und der Religion zentralständige Themen. Nicht allein typisch für den Menschen, jedoch bei ihm besonders stark ausgeprägt, ist seine Eigenschaft, sich hochorganisiert in größeren Gruppen zusammenzuschließen, was man in einer sehr abgeschwächteren Form auch bei anderen Tieren wie zum Beispiel Wölfen oder Affen beobachten kann. Dies wird begünstigt durch die im Vergleich zu anderen Tieren komplexe Sprache des Menschen, die eine fortschreitende Arbeitsteilung ermöglicht. Auf der anderen Seite steht zu vermuten, dass die Entwicklung der Zivilisation auch die Entwicklung der Sprache in enger Wechselwirkung förderte und beides letztlich zu den hoch entwickelten Kulturen führte, die die Menschheit heute besitzt.

Entwicklung

Mit der Entwicklungsgeschichte der Menschheit von ihren Anfängen bis zum heutigen Jetzt-Menschen beschäftigt sich die Paläanthropologie, deren wichtigste Datenquellen die Archäologie liefert. Noch immer sind die Vorgänge der Menschwerdung aus affenartigen Vorfahren, vermutlich im Osten Afrikas, nicht endgültig aufgeklärt. Der gegenwärtige Stand der Erkenntnisse wird im Artikel Hominisation aufgezeigt. Neben der biologischen Entwicklung ist für den Menschen jedoch auch seine kulturelle Entwicklung maßgeblich, welche auf die Entwicklung der Sprache zurückzuführen ist, mit der es dem Menschen erst möglich wurde Ideen auszutauschen. Der kulturelle Entwicklungsstand des Menschen war zunächst über Jahrhunderttausende hinweg nahezu konstant. Mit der Entstehung des modernen Menschen und seiner nachfolgenden Auswanderung aus Afrika beschleunigte sich jedoch die kulturelle Innovation, bis seit Ende der letzten Eiszeit mit dem Aufkommen von Ackerbau und Viehzucht der Mensch erstmals großräumig gestaltend in seine Umgebung eingriff. Seit dieser Zeit besitzt der Mensch eine über weitaus mehr als ein paar Generationen zurückreichende Geschichte, auf deren Grundlage die Individuen agieren müssen. Typische Merkmale des modernen Menschen im Vergleich:
- Das Gehirnvolumen von Homo sapiens ist etwas kleiner als das des Neandertalers.
- Die Stirn ist am steilsten von allen Hominiden ausgeprägt
- Ober- und Unterkiefer sind leicht reduziert Als Vorfahren des Homo sapiens kommen insbesondere die afrikanischen Populationen von Homo ergaster und Homo erectus in Frage. Die Zuordnung der Fossilfunde zu einzelnen Arten ist allerdings umstritten. Der wissenschaftliche Begriff Homo sapiens wird nicht selten in leicht humoristischer Anspielung als Vorlage für die Kreation neuer Begriffe benutzt, die Eigenschaften des Homo sapiens darstellen, beispielsweise
- Homo oeconomicus
- Homo reziprocans
- Homo faber (Roman von Max Frisch)
- Homo ludens
- Homo sociologicus
- Homo ötzi Die Entwicklung des Menschen muss auch deutlich im Zusammenhang mit der Entwicklung unseres Planeten, der Erde, gesehen werden. So zwangen die vielen Eiszeiten den Menschen, sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen. Der Mensch war also in der Lage, sich immer wieder anzupassen und er kam und kommt mit den verschiedensten Lebensbedingungen zurecht. Im Gegensatz dazu sind die meisten Tiere auf einen Lebensraum beschränkt.

Verbreitung des modernen Menschen über den Globus

Alle heute lebenden Menschen sind sehr nahe miteinander verwandt, wie molekularbiologische Untersuchungen an der ribosomalen RNA und mitochondrialen DNA gezeigt haben. Die größten Unterschiede finden sich innerhalb der afrikanischen Populationen. Die Populationen außerhalb Afrikas sind – mit Ausnahme einiger später aus Afrika ausgewanderter Gruppen – genetisch sehr uniform. Moderne Funde unterstützen die „Out of Africa“-These, also die Ausbreitung des modernen Menschen vom afrikanischen Kontinent aus. Fossilien, die dem biologisch modernen Menschen zugerechnet werden, gibt es seit etwa 160.000 Jahren, verstärkt seit ca. 100.000 Jahren. Lange Zeit lebte die Art in Afrika zeitparallel zum primär europäischen Neandertaler, der besonders an das Leben im eiszeitlichen Klima angepasst war. Im Nahen Osten, später auch in Europa, kamen beide gleichzeitig gemeinsam vor. Es ist unklar, ob sich beide Arten vermischt haben, die Mehrzahl der Fossilien weist deutlich erkennbare morphologische Unterschiede auf. Molekulargenetische DNA-Analysen sprechen gegen eine Vermischung beider Arten. Die Menschheit kann auf genetischer Basis in zahlreiche Gruppen unterteilt werden. Diese konnten entstehen, da es früher aufgrund von geographischen Distanzen und kultureller Differenzen keinen kontinuierlichen Genfluss aller Populationen gab. So können die verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen den menschlichen Populationen relativ genau ermittelt werden. Das Genographic Project untersucht mit Hilfe moderner Methoden, wie sich die Menschheit als sie von Afrika den Rest der Welt besiedelte in immer mehr Gruppen aufspaltete. Dabei kann jeder an dem Projekt teilnehmen, indem er seine DNA Probe untersuchen lässt. Auf diese Weise kann man herausfinden, woher die eigenen Vorfahren stammen. Zuerst teilten sich die Menschen vor etwa 65.000 Jahren in die folgenden drei heute noch lebenden Gruppen auf: #Nicht-Afrikaner #Afrikaner außer San #San und Khoi Khoi Die beiden Gruppen der Afrikaner blieben auf ihrem Heimatkontinent während die Nichtafrikaner nach Asien auswanderten. Die San und Khoi Khoi leben heute im südlichen Afrika, sie unterscheiden sich von allen anderen Afrikanern genetisch und durch ihre Sprache (Klicklaute). Auch die Nichtafrikaner teilten sich nicht lange nach ihrer Auswanderung vor etwa 55.000 Jahren wieder in eine nördliche und eine südliche Gruppe auf. Die südliche Gruppe spaltete sich wenige Jahrtausende später weiter in Australier (heutige Aborigines, Tasmanier und Papuas), Negritos (heute Andamaner, Aeta, Semang, Senoi) und Südasiaten (heute: Südchinesen, Thai, Khmer, Indonesier, Philipinos, Polynesier und andere Bewohner Ozeaniens) auf. Die nördliche Gruppe teilte sich vor etwa 45.000 Jahren in "Weiße" (dunkelhäutige Inder, südwestasiatische Völker, Araber, Nordafrikaner, hellhäutige Menschen europäischer Abstammung) und Nordasiaten (heute: Mongolen, Tibetaner, Sibirische Bevölkerung, Nordchinesen, Japaner, Ainu, Koreaner, Inuit) auf. Von den Nordasiaten trennten sich zwischen 30.000 und 14.000 Jahren dann die Indianer (Nord- und Südamerika) ab. In prähistorischen Zeiten haben sich die unterschiedlichen Populationen der Menschheit an den regionalen Grenzen ihres Verbreitungsgebietes immer wieder vermischt, wobei dieser Effekt lange Zeit nur gering war. Heute ist der Mensch mit über 6 Milliarden Individuen bis auf einige Wüsten- und Bergregionen, einige Inseln und die Antarktis auf dem ganzen Globus anzutreffen. Durch die zunehmende Mobilität vermischen sich die unterschiedlichen genetischen Gruppen immer mehr, nachdem sie früher durch geographische Distanz oder kulturelle Unterschiede genetisch voneinander getrennt blieben. So bilden sich immer mehr neue Ethnien (z.B. Farbige in den USA). Andere Gruppen wie z.B. die San und Khoi Khoi sind dagegen dabei ganz zu verschwinden, da ihre Kultur immer mehr zerstört wird und sie in Städte wandern und sich dort vermischen.

Biologie

Anatomie

Der menschliche Körper ist ein kompliziertes Gebilde, das zu 60 bis 70% aus Wasser, etwa 20% Proteinen, 15% Fetten und 5% Mineralen und anorganischen Stoffen besteht. Ein erwachsener Mensch hat eine typische Körpergröße zwischen 150 cm und 200 cm. Die Anatomie des Körpers ist im Artikel Anatomie des Menschen detailliert beschrieben: Wie bei anderen Wirbeltieren auch, lässt sich der Körper strukturieren in einen Stütz- und Bewegungsapparat, die inneren Organe, das Nervensystem und die Sinnesorgane. Doch greift die Reduktion auf eine rein funktionale Betrachtung des Körpers zu kurz, der Körper des Menschen stellt als Grundbedingung für die Existenz des Menschen einen unabdingbaren Rahmen für seinen Geist und sein Erleben der Welt dar.

Genetische Verwandtschaft

Das menschliche Genom enthält sowohl kodierende als auch nicht-kodierende DNA-Sequenzen, die denjenigen anderer Lebewesen erkennbar homolog sind und mit DNA-Sequenzen sehr nahe verwandter Arten wie der anderer Menschenaffen sogar völlig übereinstimmen. Anhand quantitativer Messungen der Ähnlichkeit dieser Basenpaarketten kann man umgekehrt auf die Verwandtschaftsverhältnisse zurückschließen. Dies bestätigt Schimpansen, Gorillas und Orang-Utans in dieser Reihenfolge als nächste menschliche Verwandte.

Soziologie

Die Soziologie beschäftigt sich nahezu ausschließlich mit dem Menschen, obwohl es in den 1920er Jahren Versuche gab, eine "Tiersoziologie", sogar eine "Pflanzensoziologie" zu etablieren. Warum das biologisch erschlossene Tier "Mensch" besondere Eigenarten hat, untersuchen beziehungsweise beantworten i. w. S. die Anthropologie, sodann die Soziobiologie und die Biosoziologie. Daher nimmt dann die Soziologie ihre Axiome, wenn nicht Soziologen selber soweit ausgreifen. Der Versuch, schon einmal eine Soziologie für extraterrestrischer Lebewesen mit menschenähnlicher geistiger Entwicklung zu entwerfen, wie beispielsweise die 'Exosoziologie', sind so lange rein spekulativ, bis sie empirisch geprüft werden können.

Recht

Rechtlich gesehen ist der Mensch zumeist eine ("natürliche") Person, deren Status je nach Staat unterschiedlich festgelegt ist, jedenfalls ist er rechtsfähig. Im "Bürgerlichen Gesetzbuch" der Bundesrepublik Deutschland heißt es dementsprechend in § 1: Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung seiner Geburt. Es gibt Gesellschaften, in denen das nicht jeder Mensch ist: In Stammesgesellschaften beispielsweise kann ein Neugeborenes bis zur Anerkennung durch den Vater ohne Rechtsfähigkeit sein; in Staaten mit Sklaverei gelten Sklaven zuweilen als "Sachen" u. a. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen soll in jedem Staat einen Grundstatus vorgeben. Gemäß diesem Menschenbild besitzt jeder einzelne Mensch von Geburt an eine besondere, unantastbare und unveräußerliche Würde. Aus diesem Grund hat jeder Einzelne bestimmte Rechte, zum Beispiel das Recht auf Leben, auf körperliche Unversehrtheit, auf Religionsfreiheit und auf Meinungsfreiheit sowie auf einen angemessenen Arbeitslohn. Dieses Ideal ist aber nicht überall verwirklicht, denn in vielen Staaten werden Leute ohne Gerichtsverfahren eingesperrt, Gefangene gefoltert, Frauen und Kinder unterdrückt und Menschen leben in Armut. Ferner wird das Grundrecht auf Leben, obgleich mit dem Begriff der Würde eng verknüpft, in keinem Land als unantastbar angesehen, da eine solche Unantastbarkeit mit jeglicher Bewaffnung (Armee, Polizei usw.) im Widerspruch stünde. Manche Kulturkreise und Religionen kennen keine allgemein gültigen Menschenrechte. Insbesondere der Islam, die indische und die chinesische Kultur machen einen Unterschied zwischen "Gläubigen" und "Ungläubigen" oder zwischen den Rechten des Mannes und denen der Frau.

Religion

Der Mensch handelt selbst sowohl als glaubendes, betendes, Riten ausübendes Subjekt, als auch als Objekt religiöser Riten und Anbetungen. Nicht in allen Religionen gilt er als direkte Schöpfung eines oder mehrerer Götter. Religionen und religiöse Motive haben nahezu die gesamte bekannte Geschichte des Menschen begleitet, zuerst als Verehrung von Naturkräften, dann als Anbetung mehrerer Götter und schließlich als Monotheismus. Dies führte zu der philosophischen Frage, in wieweit die Religion zu den spezifischen Merkmalen des Menschen gehöre. Das Christentum, das Judentum und der Islam betrachten die Entwicklung des Menschen, wie auch die gesamte Schöpfung als Werk Gottes. Für die großen christlichen Religionsgemeinschaften bestehen dabei keine Widersprüche zwischen dem wissenschaftlich Bewiesenem und dem christlichen Glauben, weil nach ihrer Auffassung Theologie und Wissenschaft unterschiedliche Fragestellungen behandeln. Aus Sicht christlicher Kreationisten, die vor allem in den USA ein umfangreiches Unterstützerfeld haben, wird die Vorstellung, der Mensch habe sich über Jahrmillionen aus tierischen Vorfahren entwickelt, in wörtlicher Auslegung der biblischen Schöpfungsgeschichte entschieden abgelehnt.

Verwandte Themen


- Anatomie des Menschen
- Anthropologie
- Menschheitsgeschichte
- Hominisation
- Humanismus
- Körpergröße
- Daten des menschlichen Körpers
- Kreativität
- Menschenbild
- Menschenrechte
- Philosophische Anthropologie
- Psychologie
- Schwanzmensch
- Soziologie
- Weltbevölkerung

Literatur


- Friedemann Schrenk, Timothy G. Bromage, Henrik Kaessmann: Die Frühzeit des Menschen: Zurück zu den Wurzeln. Biologie in unserer Zeit 32(6), S. 352 - 359 (2002),
- Walfried Linden, Alfred Fleissner: Geist, Seele und Gehirn. Entwurf eines gemeinsamen Menschenbildes von Neurobiologen und Geisteswissenschaftlern, LIT-Verlag Münster 2004, ISBN 3825879739

Weblinks


- [http://www-users.med.cornell.edu/%7Espon/picu/calc/bsacalc.htm Body Surface Area Calculator] - Tool zur Berechnung der Körperoberfläche eines Menschen (engl.)
- [http://www.med-rz.uni-sb.de/med_fak/anatomie/bock/3dstart.htm 3D Anatomie]
- [http://caliban.mpiz-koeln.mpg.de/~stueber/darwin/werke05/index.html Charles Darwin: Die Abstammung des Menschen] (in der ersten deutschen Übersetzung (1875) des englischen Originaltextes)
- [http://www.tgs-chemie.de/evolution_des_menschen.htm Vergleich von Menschenaffen und Menschen]
- [http://clv.dyndns.info/pdf/255649.pdf Faszination Mensch - Buch im PDF-Format] (stark religiös motiviert) Kategorie:Primaten Kategorie:Anthropologie Kategorie:Menschenrechte ko:사람 ms:Manusia ja:人間 nb:Menneske simple:Human zh-min-nan:Lâng

Pubertät

Unter Pubertät (lat. "Mannbarkeit") versteht man etwa seit dem 16. Jahrhundert den Teil der Adoleszenz, der die sexuelle Reifung beinhaltet und zu einem ausgewachsenen Körper führt. Diese Phase des Lebens beginnt, wenn eine Drüse im Gehirn - die Gehirnanhangdrüse - ein Signal an den Körper sendet, bestimmte Hormone zu produzieren. Bei Jungen ist es das Testosteron, bei Mädchen das Östrogen. Während der Pubertät kommt es zur Geschlechtsreife und zur Ausbildung der sekundären Geschlechtsmerkmale. Bei Mädchen beginnt in der Pubertät die Menstruation. Bei Mädchen wird in unseren Breiten die Pubertät zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr und bei Jungen zwischen dem 12. und 20. Lebensjahr durchlaufen. Während man früher annahm, dass sich die Sexualität des Menschen erst mit der Pubertät entwickelt, gilt es heute als anerkannt, dass der Mensch schon als Kind sexuelle Regungen hat (siehe kindliche Sexualität). Die Pubertät wird nach neuesten Kenntnissen genetisch gesteuert. Dabei kommt dem Pubertätsgen GPR 54 eine besondere Bedeutung zu.

Hormonelle Veränderungen

Pubertätsgen]] Im Alter von acht oder neun Jahren beginnen im menschlichen Körper die der Pubertät zugrunde liegenden hormonellen Veränderungen. Es kommt zu einem Zugewinn an Körpergröße, da vermehrt Wachstumshormone und Thyroxin ausgeschüttet werden. Gleichzeitig kommt es zu einer sexuellen Reifung durch die Produktion von Geschlechtshormonen. Sowohl Östrogene als auch Androgene (z.B. Testosteron) kommen sowohl im männlichen als auch im weiblichen Körper vor, jedoch in verschiedenen Mengen. Östrogene werden daher als weibliche und Androgene als männliche Geschlechtshormone gesehen.

Jungen

Bei den Jungen wird eine große Menge des Androgens Testosteron aus den Hoden freigesetzt. Dies führt zu Muskelwachstum, Körper- und Gesichtsbehaarung und weiteren männlichen Geschlechtsmerkmalen. Androgene sind auch an der Zunahme der Körpergröße beteiligt. Es werden im Hoden auch kleine Mengen Östrogen gebildet. Dies ist der Grund dafür, dass 50% der Jungen zeitweise eine Vergrößerung der Brust haben.

Mädchen

Mädchenn bei Mädchen an]] Bei den Mädchen werden die Östrogene von den Eierstöcken abgesondert. Die Östrogene verursachen eine Reifung der Brüste, der Gebärmutter und der Scheide. Die Ausbildung weiblicher Proportionen und die Regulation der Menstruationszyklen ist ebenfalls von Östrogenen abhängig. In den Nebennieren der Mädchen werden ebenfalls Androgene hergestellt. Diese beeinflussen das Längenwachstum der Mädchen und regen das Wachstum von Achsel- und Schamhaaren an.

Sexuelle Reifung

Während der Pubertät kommt es zu einer Ausbildung von körperlichen Merkmalen, die sexuellen Funktionen dienen. Die primären Geschlechtsmerkmale umfassen die Fortpflanzungsorgane, während die sekundären Geschlechtsmerkmale außen am Körper sichtbar sind und als Zeichen der sexuellen Reife gelten. Das Eintrittsalter in die Veränderungen ist variabel, aber die Reihenfolge der Veränderungen ist konstant.

Jungen

sekundären Geschlechtsmerkmale Bei Jungen beginnt die Pubertät mit einer Vergrößerung der Hoden mit einer einhergehenden Veränderung der Oberflächenbeschaffenheit und Färbung des Hodensacks. Kurze Zeit später beginnen auch der Penis, die Prostata und die Samenblase zu wachsen und die ersten Schamhaare erscheinen. Erst danach beginnt das Körperwachstum der Jungen. Noch vor dem Höhepunkt des Wachstums kommt es zur ersten Ejakulation. Zunächst enthält das Ejakulat nur eine geringe Zahl lebender Spermien, so dass die Fruchtbarkeit zunächst reduziert, jedoch nicht ausgeschlossen ist. Wenn das Körperwachstum auf dem Höhepunkt ist (Ø mit 14 Jahren), sind die Vergrößerung von Hoden und Penis fast vollständig abgeschlossen. Kurz nach dem Höhepunkt des Körperwachstums erscheinen die ersten Achsel-, Gesichts- und Körperhaare und der Stimmbruch setzt ein. Der Stimmbruch ist häufig nicht vor dem Ende der Pubertät abgeschlossen. Dieser Tabelle kann man entnehmen, wann die einzelnen Veränderungen stattfinden:

Mädchen

Stimmbruch Bei Mädchen beginnt die Pubertät mit einem Wachstumsschub und der Entwicklung der Brüste. Das Durchschnittsalter der ersten Menstruation lag 2003 in der Bundesrepublik Deutschland bei 13 Jahren, das Altersspektrum ist jedoch groß. Die Menstruation setzt erst Höhepunkt des Körperwachstums ein, wenn der Körper des Mädchens groß genug ist ein Kind auszutragen. In den ersten 12 bis 18 Monaten findet die Menstruation häufig statt, ohne dass ein Ei aus dem Eierstock abgestoßen wird. Dies geschieht jedoch nicht bei allen Mädchen. (Kein Schutz vor Schwangerschaften!) Nach dem Einsetzen des Menstruationszyklus schließt die Entwicklung der Brüste und des Schamhaares ab und Achselhaare erscheinen. Dies dauert durchschnittlich 3-4 Jahre, kann aber auch schneller oder länger dauern. Dieser Tabelle kann man entnehmen, wann die einzelnen Veränderungen stattfinden:

Auslöser für Unterschiede bei Mädchen

Es gibt verschiedene Faktoren die dazu führen dass Individuen oder sogar ganze Gruppen die Pubertät unterschiedlich durchleben.

Vererbung

Die Pubertät wird zu einem großen Teil genetisch gesteuert. Dabei kommt dem Pubertätsgen GPR 54 eine besondere Bedeutung zu. Eineiige Zwillinge entwickeln sich nahezu synchron. So liegt der Beginn der Menstruation bei weiblichen eineiigen Zwillingen ein bis zwei Monate auseinander, während es bei zweieiigen Zwillingen bis zu 12 Monate sind.

Ernährung / Sport

Fettzellen stimulieren bei Mädchen die Produktion von Geschlechtshormonen, so dass durch eine plötzliche Gewichtszunahme und einer Steigerung des Körperfettanteils die sexuelle Reife ausgelöst werden kann. Sportlich sehr aktive Mädchen, bzw. Mädchen mit sehr niedrigem Fettanteil erreichen dementsprechend die sexuelle Reife oftmals erst spät.

körperliche Gesundheit

Die erste Menstruation ist in Gebieten häufig verzögert, in denen Armut und dementsprechend erhöht auftretende Infektionskrankheiten und Unterernährung auftreten.

emotionale Gesundheit

Im Gegensatz zur körperlichen Gesundheit wird der Beginn der Pubertät bei einer schwachen emotionalen Gesundheit eher vorgezogen. In Familien mit vielen Problemen ist das frühe Gründen einer eigenen Familie anscheinend eine Anpassung.

Einkommen

Mädchen aus Familien mit hohem Einkommen bekommen im Schnitt Ihre erste Menstruation 6 bis 18 Monate vor Mädchen die finanziell eher schlecht gestellt sind.

Ethnische Gruppe

Afroamerikanische Mädchen sind kaukasisch-amerikanischen Mädchen durchschnittlich um 6 Monate mit der ersten Menstruation voraus.

psychologische Pubertätsmerkmale

Die Pubertät hat nicht nur körperliche Veränderungen zur Folge, sondern sie beeinflusst auch den emotionalen Zustand und das Sozialverhalten der Jugendlichen.

Stimmungsschwankungen, Launenhaftigkeit

Wurden Stimmungsschwankungen während der Pubertät früher häufig auf ein erhöhtes Hormonniveau zurückgeführt, so ist inzwischen geklärt, dass diese Beziehung zwar besteht, jedoch nicht so stark ist wie angenommen. Vielmehr ist eine Kombination von hormonellen und situativen Faktoren für die Stimmungsschwankungen und Launenhaftigkeiten verantwortlich. Die Heranwachsenden kommen während der Pubertät vermehrt in problembelastete Situationen, vor allem wenn diese Situationen von Erwachsenen strukturiert werden (Unterricht, Arbeit, Familienaktivitäten). Durch die vermehrte Hormonausschüttung wird auf diese Situationen mit stärkeren Gefühlen reagiert.

Beziehung zu den Eltern

Während der Pubertät berichten sowohl Eltern als auch Jugendliche, dass sie sich einander nicht mehr so nahe fühlen. Ein Grund für die auftretenden Probleme zwischen Kind und Eltern kann die verbesserte Urteilsfähigkeit des Kindes sein, wodurch das Handeln der Eltern eher in Frage gestellt und kritisiert wird. Zusätzlich verändern sich mit der körperlichen Reife auch die Rollen der Jugendlichen in ihrem Leben und sie wollen dementsprechen als Erwachsene behandelt werden. Die Heranwachsenden wollen auch für ihren Freizeitbereich mehr Verantwortung übernehmen. Die Eltern wollen ihre Kinder jedoch vor Schaden bewahren und nehmen so eine Gegenposition ein. Die meisten dieser Streitereien sind nur von oberflächlicher Natur und gefährden nicht die schützenden Familienbande. Häufig wird die Pubertät wegen der Streitereien auch zweite Trotzphase genannt.

Frühentwickler und Spätentwickler

Wie schon bei den biologischen Aspekten erwähnt, gibt es Faktoren die einen Beginn der Pubertät beschleunigen oder verzögern. Dies hat natürlich auch emotionale Auswirkungen auf die Heranwachsenden. Dies ist bei Jungen und Mädchen gegensätzlich. Ausschlaggebend ist dabei einerseits wie stark der Körper des/der Heranwachsenden dem kulturellen Ideal entspricht, andererseits wie gut sie zu ihren Gleichaltrigen passen.

Jungen

Sich früh entwickelnde Jungen werden von Erwachsenen meistens als entspannt, unabhängig und selbstbewusst angesehen. Die gesteigerte körperliche Leistungsfähigkeit trägt außerdem dazu bei, dass früh entwickelte Jungen Führungspositionen unter Gleichaltrigen einnehmen. Spät entwickelnde Jungen sind dagegen häufig unbeliebt. In Studien wurden sie von Erwachsenen als ängstlich, nervend und schwatzhaft bezeichnet. Bei der Befragung der Jungen selbst stellte sich heraus, dass sich die früh entwickelnden Jungen während der Pubertät weniger wohl fühlten als die spät entwickelnden.

Mädchen

Bei den Mädchen haben sich früh entwickelnde Mädchen selten Führungspositionen unter Gleichaltrigen inne. Sie sind häufiger in abweichendem Verhalten verwickelt und in der Schule schlechter. Sie haben weniger Selbstvertrauen und sind ängstlicher. Sich spät entwickelnde Mädchen erleben das Gegenteil. Sie werden als körperlich attraktiv, lebendig, sozial und führend in der Schule angesehen.

sexuelle Aktivität & Verhütungsmittel

Verhütungsmittel Wie früh und wie häufig Heranwachsende sich auf sexuelle Aktivitäten einlassen, ist mit verschiedenen Faktoren verbunden. Heranwachsende haben durchschnittlich bei folgenden Faktoren eher Sex, vor allem wenn diese gekoppelt vorliegen:
- frühe Pubertät
- Scheidung der Eltern / alleinerziehende Elternteile
- große Familien
- wenig oder kein religiöses Engagement
- sexuell aktive Geschwister und Freunde
- schlechte Schulleistungen
- niedrige Bildungsziele
- Tendenz zu normwidrigem Verhalten Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang, dass 15% der Jungen und 12% der Mädchen in der BRD bei ihrem ersten Geschlechtsakt kein Verhütungsmittel benutzt haben (Schwerpunktbericht der Gesundheitsberichterstattung des Bundes 2004).

Weblinks


- [http://www-ang.kfunigraz.ac.at/~scheer/doc/pubertaet.html Pubertät und Adoleszenz]
- [http://paedpsych.jk.uni-linz.ac.at:4711/LEHRTEXTE/PUBERTAETVERSCHWINDEN/PubertaetVerschwinden.html Das Verschwinden der Pubertät]
- [http://www.netdoktor.at/Sex_Partnerschaft/fakta/pubertaet_boys.shtml Übersicht Pubertät Jungen von netdoktor.at]
- [http://www.netdoktor.at/Sex_Partnerschaft/fakta/pubertaet_girls.shtml Übersicht Pubertät Mädchen von netdoktor.at]
- [http://www.pubertaetverstehen.ch Zwölf Thesen, Buchauszüge und Selbstzeugnisse]

Literatur


- Berk, Laura E.: "Entwicklungspsychologie", 3., aktualisierte Ausgabe, 2005, München, ISBN 3827371104. Kategorie:Körper und Sexualität Kategorie:Jugend Kategorie:Entwicklungspsychologie ja:思春期

Kinderrechte

Kinderrechte sind die Rechte von Kindern und Jugendlichen. Weltweit festgeschrieben sind sie in der UN-Kinderrechtskonvention, die die Vollversammlung der Vereinten Nationen im November 1989 verabschiedet hat und die heute von den meisten Staaten der Erde ratifiziert worden ist.

Grundlegende Kinderrechte

als grundlegende Kinderrechte könnten unter anderem, neben den ohne hin geltenden Menschenrechten, gelten:
- Recht auf eine gewaltfreie Erziehung
- Schutz vor Ausbeutung
- Recht auf Bildung
- Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit
- Rechte der Familie auf Schutz
- staatliche Unterstützung bei Erziehungsproblemen
- Recht auf Beteiligung bei Entscheidungen, die sie betreffen Dabei werden die Rechte immer wieder kontrovers diskutiert. Die Tatsache, dass Minderjährige von der politischen Entscheidungsfindung weitgehend ausgeschlossen sind, bedeutet, dass sich in den festgeschriebenen Kinderrechten in erster Linie die Interessen von Erwachsenen ausdrücken.

Geschichte der Kinderrechte

Frühmoderne

Das Bild der Kindheit als eigenständigem Lebensabschnitt, wie wir sie heute sehen, hat sich erst mit der Aufklärung gebildet. Die Erklärung der Menschenrechte der französischen Revolution besagt in Artikel 1: Die Menschen werden frei und gleich an Rechten geboren und bleiben es. Dabei folgen aus der expliziten Nennung der ganzen Lebensspanne als Grundlage der Rechte keine besonderen Überlegungen bezüglich Kindern. In der Folge gibt es einzelne Verbesserungen, insbesondere Forderungen nach einer Anerkennung von kindlichen Bedürfnissen und einer rechtlichen Trennung zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht. In der gleichen Zeit bringt aber besonders die Entfremdung der Arbeit und die Entwicklung der modernen Kleinfamilie eine Vielzahl von Problemen für die Kinder und ihre Versorgung (wie beispielsweise die Vernachlässigung von Kleinkindern in der Arbeitszeit) mit sich. Die ersten Formen der Fürsorgeerziehung und des Jugendschutzes sind vor allem als Repressionsmaßnahmen zu verstehen. Aus heutiger Sicht wären bis weit ins 20. Jahrhundert hinein viele gängige Erziehungspraxen als Kindesmisshandlung zu werten.

Erste Hälfte 20. Jh.

1900 ruft die schwedische Reformpädagogin Ellen Key - mit anti-feministischen Untertönen - Das Jahrhundert des Kindes aus. Andere Pädagogen wie Janusz Korczak oder Alexander Neill setzen sich in der Folge für Kinderrechte ein. Die von der Generalversammlung des Völkerbundes 1924 beschlossene Erklärung der Kindesrechte (Genfer Erklärung) versucht, Schutz beziehungsweise Versorgung der Kinder in der Zwischenkriegszeit zu sichern. Im Nationalsozialismus wird eine auf Härte abzielende Erziehung staatlich gewünscht. Rassismus wird zu einem Erziehungsinhalt an den Schulen und im Krieg sowie im Holocaust misshandeln und ermorden die Nazis vielfach auch Kinder.

Nachkriegszeit

Mit Inkrafttreten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland 1949 werden einzelne auf Kinder bezogene Rechte verbindlich: unter anderem der Schutz der Familie (Art. 6) und das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2); dabei bleiben wiederum die Kinder unerwähnt. 1945 wird die UNESCO gegründet, die unter anderem für die Sicherung eines Grundrechtes auf Bildung eintritt. 1946 wird UNICEF, das Kinderhilfswerk der UN zur Unterstützung der vom 2. Weltkrieg betroffenen Kinder gegründet. Seit 1953 ist UNICEF ein fester Teil der UN. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN-Generalversammlung von 1948 wird das Recht der Familie auf Unterstützung (Art 25 Abs. 2) sowie das Recht auf Bildung (Art. 26) zugesichert. Mit der Gründung der UN wird aber gleichzeitig die Erklärung von 1924 aufgehoben. 1959 verabschiedet die UN-Generalversammlung eine Erklärung der Rechte des Kindes ohne rechtliche Bindung einstimmig. Im gleichen Jahr wird in der Schweiz terre des hommes zur Hilfe für in Not lebender Kinder gegründet - eine deutsche Sektion gründet sich 1967. Die Kinderladenbewegung bringt in den 70er Jahren in Deutschland die Diskussion um die antiautoritäre Erziehung und damit auch die Kinderrechte auf die Tagesordnung. 1973 wird in den bundesdeutschen Schulen die körperliche Züchtigung verboten - wobei sich nach einem OLG-Urteil in Bayern ein gewohnheitsrechtliches Züchtigungsrecht besteht - (in der DDR seit 1949 verboten). Am 20. November 1989 beschließt die UN die internationale Kinderrechtskonvention, die erstmals einen rechtsverbindlichen Charakter hat und am 20. September 1990 in Kraft tritt. Der 20. November ist seitdem der Internationale Tag der Kinderrechte. Die Bundesregierung ratifiziert diese Konvention nur unter Vorbehalt des Fortbestehens bestehender Einschränkungen der Kinderrechte durch das Familien- und Ausländerrecht.

Gegenwart

In den 90er Jahren wurde in mehreren Initiativen versucht, Kinderrechten auch in Deutschland Verfassungsstatus zu verleihen. Das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) von 1990/1991 sichert Leistungen und Professionalisierung der Hilfen beziehungsweise Unterstützungssysteme zur Sicherstellung der Erziehung. Mehrere Reformen stärken in der Folge die Rechte von nichtehelichen Eltern und Adoptivkindern. Der zum 1. Juli 2000 in Kraft getretene § 1631/2 BGB schreibt das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung fest. Damit gibt es in Deutschland kein Züchtigungsrecht der Eltern mehr. In der Schulpädagogik versucht vor allem ein Offener Unterricht die Selbst- und Mitbestimmung der Kinder ernst zu nehmen.

Probleme

Trotz aller internationalen Bemühungen ist bislang unklar, wie die geforderten oder auch festgeschriebenen Rechte konkret umgesetzt und kontrolliert werden sollen. Dies macht beispielsweise die Weigerung der Bundesregierung deutlich, die Kinderrechtskonvention vorbehaltslos zu ratifizieren. Das Problem hierbei besteht im Artikel 6 des Grundgesetzes, der staatliche Eingriffe - und eine vollständige Ratifizierung der UN-Kinderrechte wäre ein derartiger Eingriff - in die elterliche Erziehung weitestgehend verbietet. Des weiteren gibt es hier wie auch international immer wieder massive Verletzungen von Kinderrechten wie beispielsweise:
- Kinderarmut
- Kindersoldaten
- Kinderarbeit
- Kindesmisshandlung
- Kinderprostitution und -pornographie
- unsichere Situation junger Flüchtlinge
- Kinderfeindlichkeit einer auf das Erwachsenenleben eingestellten Gesellschaft, die Kindheit als Defizit beziehungsweise Übergang ansieht (beispielsweise in Großbritannien
- Ausnutzung als "Zielgruppe" von Werbung und Konsum/Kommerzialisierung der Kindheit
- Straßenkindheit Des Weiteren besteht in diesem Bereich immer ein Spannungsfeld zwischen verschiedenen Rechtssphären, beispielsweise Eltern oder Erziehenden, dem System Familie und den Kindern.

Organisationen


- Kinderrechtsprojekt Krätzä
- Kinderschutzbund ([http://www.kinderschutzbund.de/ www.kinderschutzbund.de])
- Kinderschutzzentren ([http://www.kinderschutz-zentren.org/ www.kinderschutz-zentren.org])
- UNESCO
- UNICEF
- terre des hommes

Siehe auch


- Jugend
- Jugendschutz
- Kindschaftsrecht
- Kinderrechtskonvention
- Kinderschutz
- Kinderwahlrecht
- Kindheit
- Menschenrechte
- Offener Unterricht
- Pädagogik

Weblinks


- [http://www.sbznet.de/?rubrik=politix&thema=04-07-20-01 Kinderarmut in Deutschland – Bedrohliche Aussichten] (dpa-Artikel)
- [http://www.welt.de/data/2005/01/13/387270.html?prx=1 Das Klischee von der Kinderarmut] (Die Welt-Artikel)

Dokumente


- [http://www.fb3.uni-osnabrueck.de/lehrende/carle/studiumgenerale/ Ursula Carle: Nachhaltigkeit und die Rechte der Kinder]
- [http://www.unicef.ch/update/d/pdf/hintergrund/kinderrechte_geschichte_dt.pdf Geschichte der Kinderrechte]
- [http://www.bmsg.gv.at/cms/site/attachments/3/8/4/CH0124/CMS1074095219913/krk_broschuere.pdf Kinderrechtskonvention]
- [http://www.kinder-armut.de Kinderarmut in Deutschland - ein Problem der Gegenwart]

Literaturliste


- http://www.paedagogik.uni-osnabrueck.de/lehrende/carle/seminare/kinderrechte/lit.htm Kategorie:Menschenrechte Kategorie:Soziologie Kategorie:Pädagogik

Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt als zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts die wichtigsten Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Es bildet mit seinen Nebengesetzen (z.B. Wohnungseigentumsgesetz, Lebenspartnerschaftsgesetz das allgemeine Privatrecht. Das BGB trat am 1. Januar 1900 in Kraft. Der Gesetzgeber nimmt häufig Änderungen am BGB vor, so dass regelmäßig Bedarf an einer Neubekanntmachung besteht (zuletzt vom 2. Januar 2002). Das BGB ist aufgrund seiner langjährigen Beratung in zwei Juristenkommissionen besonders durchdacht. Es wurde Vorbild für die Regelungen etlicher Länder (Japan beispielsweise übernahm Ende des 19. Jahrhunderts eine der Entwurfsfassungen des BGB fast unverändert). Die Schweiz hat mit dem Zivilgesetzbuch eine Variante des Bürgerlichen Rechts eingeführt, die wesentliche Kritikpunkte am BGB berücksichtigt hat. Das BGB ist in fünf Bücher unterteilt:
- Allgemeiner Teil - er enthält wesentliche Grundregeln für das zweite bis fünfte Buch (vgl. Klammertechnik);
- Schuldrecht - das römischrechtlich geprägte Schuldrecht enthält Regelungen für verpflichtende Verträge, wie Kaufverträge, Mietverträge oder Dienstverträge;
- Sachenrecht - das deutschenrechtlich geprägte Sachenrecht enthält insbesondere Regelungen für Eigentum und Besitz;
- Familienrecht - das deutschenrechtlich geprägte Familienrecht enthält inzwischen die wesentlichen Regelungen über Ehe und Familie;
- Erbrecht - das deutschenrechtlich geprägte Erbrecht enthält umfangreiche Regelungen zu Testament, Erbfolge und Erben.

Entstehung

Erbrecht Vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs herrschte auf dem Gebiet des 1871 gegründeten Deutschen Reichs Rechtszersplitterung, es galt u. a. Gemeines Recht, Allgemeines Landrecht (ALR), der Code civil, Badisches Recht und Sächsisches BGB. Den Kodifikationsbestrebungen ging der so genannte Kodifikationsstreit von 1814 zwischen Anton Friedrich Justus Thibaut und Friedrich Carl von Savigny voraus. Während der liberal eingestellte Thibaut eine einheitliche Kodifikation des bürgerlichen Rechts forderte, um den "bürgerlichen Verkehr" (= Wirtschaftsverkehr) zu vereinfachen und zur nationalen Einheit beizutragen, stand der konservative Savigny einer Kodifikation negativ gegenüber. Für eine solche Leistung schien ihm die Rechtswissenschaft seiner Zeit noch nicht reif. Zunächst behielt die Auffassung Savignys die Oberhand. Im Laufe der Zeit, besonders ab Gründung des Deutschen Reiches 1871, verstärkten sich aber die Forderungen nach einem bürgerlichen Gesetzbuch. 1873 beschlossen Reichstag und Bundesrat auf Antrag der Abgeordneten Miquel und Lasker die Ausarbeitung eines bürgerlichen Gesetzbuches (siehe lex Miquel-Lasker). Die 1. Kommission wurde 1874 einberufen und legte 1888 den 1. Entwurf vor. Er orientierte sich stark an den Grundsätzen des gemeinen Rechts sowie an den Lehren Savignys und wurde als unsozial, unzeitgemäß und schwer verständlich kritisiert. Eine 1890 einberufene 2. Kommission legte 1895 den 2. Entwurf vor. Dieser wurde mit geringen Änderungen 1896 beschlossen und am 18. August verkündet. Das BGB trat am 1. Januar 1900 in Kraft. Es wurde vom Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) begleitet, in dem die Übergangsregelungen zum bis dahin in Deutschland geltenden Recht und das Internationale Privatrecht enthalten sind. In der Folgezeit wurden bei Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs die jeweiligen Übergangsregelungen (u. a. durch den Einigungsvertrag mit der DDR) in das Einführungsgesetz eingearbeitet.

Entwicklung

Kaiserzeit

In den ersten 14 Jahren seines Bestehens begannen Rechtsprechung und Rechtswissenschaft mit der Entwicklung der Dogmatik des BGB. Die Gerichte ergänzten das das geschriebene Recht etwa um das Rechtsinstitut der positiven Vertragsverletzung, dem Rechts am eingerichten und ausgeübten Gewerbebetrieb oder die vorbeugende Unterlassungsklage gegen drohende Rechtsverletzungen. Bereits im Kaiserreich machte die Kriegswirtschaft des Ersten Weltkriegs erste Änderungen am BGB notwendig - der Kontrahierungszwang und der diktierte Vertrag sind Beispiele staatlicher Lenkung der Wirtschaft, die zentralen Elementen des liberalen Ursprungs-BGB widersprachen.

Weimarer Republik

Die Weimarer Republik nahm diese Änderungen zurück. Es zeigte sich jedoch, dass es dem BGB an Schutzvorschriften wirtschaftlich schwächerer Bürgerinnen und Bürger im Miet- und Arbeitsrecht fehlte. Im Arbeitsrecht begann bereits in der Weimarer Zeit die Tendenz zur Sondergesetzgebung, die heute zu einer Vielzahl von Arbeitsgesetzen und einer unübersichtlichen Rechtsprechung geführt haben. Die Rechtsprechung inkorporierte auch vor dem Hintergrund der Inflation das Rechtsinstitut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage.

NS-Zeit

Der Nationalsozialismus änderte zunächst das Familien- und Erbrecht. Da die Generalklauseln, wie z. B. § 242 ("Treu und Glauben"), "Einfallstore" für eine Rechtsdogmatik im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie darstellten, mussten umfangreiche Änderungen an den ersten drei Büchern des BGB nicht erfolgen. Allerdings arbeitete die NS-Reichsregierung an einem "Volksgesetzbuch" das das immer noch dem Wortlaut nach dem liberalen Gleichheits- und Freiheitsgedanken verpflichtete BGB ablösen sollte.

Besatzungszeit

Die Besatzungsmächte nahmen wesentliche Änderungen des NS-Regimes am BGB zurück. Die Entwicklung des BGB ist ab diesem Zeitpunkt in eine west- und ostdeutsche Entwicklung zu unterteilen.

Entwicklung in Ostdeutschland

Die DDR setzte das BGB schrittweise außer Kraft, da es mit ihrer Ideologie nicht vereinbar war. Nacheinander wurden das Familienrecht in ein "Familiengesetzbuch" (1966), das Arbeitsrecht in ein "Arbeitsgesetzbuch" (1966) die übrigen Teile in das "Zivilgesetzbuch" (1976) und das "Vertragsgesetz" (1982) überführt. Das Recht war einer sozialistischen Wirtschaftsordnung untergeordnet. Der Vertrag diente das Instrument der Planwirtschaft. Mit der Wirtschafts- und Währungsunion zum 1. Juli 1990 und der Deutschen Wiedervereinigung zum 3. Oktober 1990 endete dieser Sonderweg. Das BGB wurde mit umfangreichen Übergangsregelungen für das Gebiet der ehemaligen DDR wieder gesamtdeutsches Recht.

Entwicklung in Westdeutschland

Ab 1953 wurde schrittweise die Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes) verwirklicht, in den 1970er Jahren das Scheidungsrecht modernisiert. In den folgenden Jahren wurden zahlreiche Verbraucherschutzgesetze außerhalb des BGB erlassen, so z. B. das Haustürwiderrufsgesetz oder das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB-Gesetz"), so dass die Übersichtlichkeit litt und der Charakter des BGB als Gesamtkodifikation in Mitleidenschaft gezogen wurde.

Entwicklung seit 1990 in Gesamtdeutschland

Die letzte größere Überarbeitung erfolgte im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung zu Beginn des Jahres 2002 (mit Neubekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42)), durch die unter anderem Verbraucherschutzrichtlinien der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt wurden. Bei diesem Anlass wurden viele der erwähnten Nebengesetze in das BGB aufgenommen. Außerdem wurden die positive Vertrags- oder Forderungsverletzung und andere von der Wissenschaft und der Praxis (weiter-)entwickelte Rechtsinstitute ausdrücklich gesetzlich geregelt. Das gesamten Recht der Leistungsstörungen wurde überarbeitet.

Literatur

Entstehungsmaterialien und Protokolle:
- Motive zu dem Entwurfe eines bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich. Amtliche Ausgabe. Bd. 1-5, Berlin/Leipzig 1888.
- Benno Mugdan: Die gesammten Materialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche Reich, Berlin 1899.
- Horst Heinrich Jakobs, Werner Schubert (Hrsg.): Die Beratung des Bürgerlichen Gesetzbuches in systematischer Zusammenstellung der unveröffentlichten Quellen (Berlin / New York ab 1978, mehrere Bde.). Diskussionen und Literatur zur Zeit der BGB-Entstehung:
- Georg Maas: Bibliographie des bürgerlichen Rechts. Verzeichnis von Einzelschriften und Aufsätzen über das im Bürgerlichen Gesetzbuche für das Deutsche Reich vereinigte Recht. Bd. I. 1888-1898. Berlin 1899. Bd. II. 1899. Berlin 1900. Zur Geschichte:
- Ulrich Eisenhardt: Deutsche Rechtsgeschichte. 3. Aufl. 1999, insb. S. 404-411 ISBN 3406453082
- Uwe Wesel: Fast alles was Recht ist: Jura für Nicht-Juristen. ISBN 3492239609
- Rolf Knieper: Gesetz und Geschichte : ein Beitrag zu Bestand und Veränderung des Bürgerlichen Gesetzbuches. 1996, ISBN 3789043516 Kommentare:
- Otto Palandt: Bürgerliches Gesetzbuch. 64. Aufl. 2005. ISBN 3406526047
- Julius von Staudinger: Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen. 13. Aufl. 1993 ff. ISBN 3805907842

Rechtsvergleichend

Die vergleichbare Kodifikation in Österreich ist das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB). In der Schweiz ist es das Zivilgesetzbuch (ZGB) von 1907, das historisch gesehen auf den Erfahrungen des deutschen BGB aufbaute, aber als moderner und klarer gilt. Was die Zeitpriorität anbelangt, wird häufig übersehen, dass das BGB seinerseits auf das Schweizerische Obligationenrecht von 1881, das heute formell Bestandteil des ZGB ist, folgte. Das BGB wurde u.a. von Japan und Griechenland als Vorbild für das dortige Zivilrecht verwendet.

Weblinks


- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/index.html BGB vom Bundesjustizministerium und Juris]
- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb_alt/index.html BGB alt (bis 31.12.2001) vom Bundesjustizministerium und Juris]
- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb-infov/index.html BGB-Informationspflichten-Verordnung vom Bundesjustizministerium und Juris]
- [http://www.bmj.bund.de/enid/374fbf0f12deca983a9fa2dbb51cd09a,55a304092d09/3z.html Zivilrechtsseite des Bundesjustizministeriums]
- [http://dejure.org/gesetze/BGB Gesetzestext bei dejure.org]
- [http://www.jusline.de/BGB.html Online-Kommentar zum BGB] Siehe auch: Schweizerisches Zivilgesetzbuch; österreichisches ABGB Kategorie:Privatrecht Kategorie:Gesetz (Deutschland) ja:ドイツ民法 nb:Bürgerliches Gesetzbuch

Geschäftsfähigkeit

Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben, zum Beispiel Verträge zu schließen.

Geschäftsfähigkeit nach deutschem Recht

Die Geschäftsfähigkeit ist ein Sonderfall der Handlungsfähigkeit.

Beschränkte Geschäftsfähigkeit

Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren. Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d.h. genehmigen. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen. So sind Willenserklärungen, die rechtlich lediglich vorteilhaft sind, wie beispielsweise die Annahme von bestimmten Schenkungen, auch ohne Zustimmung wirksam. Minderjährige können weiterhin wirksam Geschäfte eingehen, die sie mit Mitteln bewirken, die ihnen zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung vom gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von Dritten überlassen worden sind (Taschengeldparagraph). Einseitige Willenserklärungen (zum Beispiel eine Kündigung), die ohne vorherige Zustimmung (= Einwilligung) des gesetzlichen Vertreters erklärt werden, sind immer unwirksam und können auch nicht durch Genehmigung wirksam werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Erklärung nur rechtliche Vorteile bringt, wie zum Beispiel die Mahnung, die als geschäftsähnliche Handlung den gleichen Regeln unterliegt. Eine weitere Ausnahme stellt die Teilgeschäftsfähigkeit dar.

Teilgeschäftsfähigkeit

Teilgeschäftsfähig ist der beschränkt Geschäftsfähige, dem der gesetzliche Vertreter den Betrieb eines Erwerbsgeschäfts gestattet hat. Dies gilt jedoch nur für Rechtsgeschäfte, die der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Willenserklärungen des beschränkt Geschäftsfähigen sind insoweit wirksam. Nicht möglich sind jedoch sehr weitreichende Maßnahmen, wie zum Beispiel Prokuraerteilung. Die Ermächtigung zum Betrieb des Erwerbsgeschäfts durch den gesetzlichen Vertreter ist aber nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts möglich. Die Ermächtigung ist auch für Dienst- und Arbeitsverhältnisse möglich. Willenserklärungen, die auf Eingehung, Aufhebung oder Durchführung eines solchen Verhältnisses gerichtet sind, sind dann wirksam. Den Begriff der Teilgeschäftsfähigkeit kennt das Gesetz nicht. Der Minderjährige ist insoweit für einen bestimmten Lebensbereich als voll geschäftsfähig anzusehen.

Geschäftsunfähigkeit

Geschäftsunfähig sind Minderjährige unter 7 Jahren sowie Personen, die sich in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden, der die freie Willensbestimmung ausschließt und seiner Natur nach nicht nur vorübergehend ist. Willenserklärungen geschäftsunfähiger Personen sind nichtig, also rechtlich unwirksam. Die Regelung findet sich in § 104 BGB. Wer geschäftsunfähig ist, hat nicht die rechtliche Macht, Willenserklärungen wirksam abzugeben oder selbständig Rechtsgeschäfte zu tätigen, zum Beispiel Verträge zu schließen oder zu kündigen. Er benötigt einen gesetzlichen Vertreter, der ihn vertritt. Auch müssen Willenserklärungen wie Kündigungen an den gesetzlichen Vertreter zugehen, damit diese wirksam werden. Soweit noch kein gesetzlicher Vertreter besteht, wird dieser als Betreuer vom Vormundschaftsgericht bestellt.

Partielle Geschäftsunfähigkeit

In der Rechtsprechung wird die partielle - auf ein bestimmtes Gebiet bezogene - Geschäftsunfähigkeit allgemein anerkannt. Sie liegt dann vor, wenn eine psychische Störung sich einen bestimmten Bereich bezieht, in dem der Betroffene z.B. Wahnvorstellungen entwickelt hat, sich aber im Geschäftsleben ansonsten "normal" gebärden kann.

Relative Geschäftsunfähigkeit

Demgegenüber lehnt die Lehre die relative Geschäftsfähigkeit ab, die sich darauf bezieht, dass Rechtsgeschäfte unterschiedlich schwierig sein können (z.B. Barkauf ggü. Grundstückskauf) und bei Behinderten nur einfachere Rechtsgeschäfte einsichtig sind. Mit dem 2002 eingefügten § 105a BGB sind aber solche "einfachen" Käufe des täglichen Lebens doch für wirksam erklärt worden. Häufige Fälle der Geschäftsunfähigkeit besteht bei Personen mit folgenden geistigen Behinderungen oder psychischen Krankheiten:
- Senile Demenz (Alzheimersche Krankheit oder Vaskuläre Demenz)
- angeborene geistige Minderbegabung
- Schizophrenie
- Alkoholkrankheit siehe: Korsakow-Syndrom
- Manie Die Geschäftsunfähigkeit ist für Außenstehende nicht immer erkennbar. Das Gesetz schützt nicht den guten Glauben an die Geschäftsfähigkeit des Geschäftsgegners, da der Schutz eines nicht unbeschränkt Geschäftsfähigen Vorrang hat. Das bedeutet, dass abgeschlossene Verträge auch dann unwirksam sind, wenn die Geschäftsunfähigkeit des Vertragspartners nicht erkennbar war.Ob letztlich tatsächlich Geschäftsunfähigkeit vorlag, kann nur in einem Gerichtsverfahren verbindlich festgestellt werden. Hierzu werden regelmäßig Sachverständigengutachten zum Gesundheitszustand des Betroffenen zum Zeitpunkt des Rechtsgeschäftes eingeholt, z.B. auch aus Akten des Vormundschaftsgerichtes anlässlich einer Betreuung. Geschäfte des täglichen Lebens können volljährige Geschäftsunfähige seit 1.8.2002 mit geringwertigen Mitteln wirksam selbst besorgen (siehe § 105a BGB).

Siehe auch

Deliktsfähigkeit , Ehefähigkeit, Erbfähigkeit, Handlungsfähigkeit, Einwilligungsfähigkeit, Parteifähigkeit, Postulationsfähigkeit, Prozessfähigkeit, Rechtsfähigkeit, Schuldfähigkeit, Testierfähigkeit, Verfahrensfähigkeit

Weblinks


- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__2.html § 2 BGB]
- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/BJNR001950896BJNG001202377.html §§ 104 ff. BGB]
- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__1903.html § 1903 BGB] Kategorie:Allgemeine Zivilrechtslehre

Kind

Der Begriff Kind wird in zahlreichen Wissenschaften (zum Beispiel in der Rechtswissenschaft, Psychologie, Soziologie oder Medizin) verwandt und jeweils speziell definiert; im Überblick:
- ein Mensch, der sich in der Lebensphase der Kindheit befindet.
- nach deutschem Recht ist Kind, wer noch nicht vierzehn, Jugendlicher, wer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alt ist. Siehe z.B. Jugendschutzgesetz § 2 Absatz 1, Jugendarbeitsschutzgesetz § 2; Strafgesetzbuch § 176 Absatz 1.
- nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz im Sinne von § 7 SGB VIII (Art. 1 des KJHG) ist ebenfalls Kind, wer noch nicht 14 Jahre alt ist, allerdings gilt in bestimmten Zusammenhängen nach SGB VIII als Kind auch, wer noch nicht 18 Jahre alt ist.
- nach Definition der Kinderrechtskonvention der UNO ist Kind, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
- Bedeutung in Bibel und Literatur: Einfachheit, Unschuld, Erinnerung, das potentiell Mögliche der Zukunft.
- direkter Nachkomme eines bestimmten Personenkreises, der Eltern genannt wird (siehe auch Verwandtschaft).

Kinder nach dem BGB (Deutschland)


- Eheliche Kinder: Auch wenn keine Ehe mehr besteht, aber eine Ehe 302 Tage vor Geburt des Kindes bestand, so gilt dieses Kind als ehelich geboren.
- Nichteheliche Kinder: Erkennt der Vater das Kind als Seines nicht an, erfolgt die Feststellung der Vaterschaft durch einen Test und die Vaterschaft wird durch Richterspruch (Amtsgericht) beschlossen. (Der Vaterschaftstest ist erst ab dem 6. Lebensmonat möglich).
- Angenommene Kinder: (Adoptivkinder) Diese Kinder werden ab dem Tage, an dem die Adoption ausgesprochen wird, wie eheliche Kinder behandelt. Die Verwandtschaftsverhältnisse zur bisherigen Familie werden aufgehoben und es besteht eine Verwandtschaft zu den Adoptiveltern.

Kinder nach dem ABGB (Österreich)

siehe: Kindschaftsrecht

Kinderzahl

Die Kinderzahl ist die Anzahl der Kinder in einer Ehe oder die Anzahl der Kinder einer Person (aus mehreren Ehen plus uneheliche Kinder). Für die Bevölkerungsgeschichte und die aktuelle Demografie ist besonders, nach Abzug der Kindersterblichkeit, die Zahl der Kinder wichtig, die selbst wieder heiraten beziehungsweise das heiratsfähige Alter erreichen. Von den Kinderzahlen hängt auch die Wahrscheinlichkeit mit ab, mit der bestimmte Familien in Ahnenlisten auftauchen. Allgemein gilt, dass bis 1800 begüterte Familien auf dem Lande (Voll-Bauern, Müller) mehr Kinder hatten als Häusler und ländliche Familien mehr als städtische. Unterschiedliches Heiratsalter der Frauen, unterschiedliche Geburtenabstände und Unterschiede in der Fruchtbarkeit wegen oft unzureichender Ernährung beeinflussten die Zahl der geborenen Kinder. Eine Untersuchung ermittelte 2005, dass 44% der Akademikerinnen Westdeutschlands kinderlos bleiben, obwohl 80% den Wunsch nach einem Kind aussprachen. Viele sehen darin die Auswirkungen einer falschen Familienpolitik, die Anreize zum Kinderkriegen nimmt.

Andere Altersgruppen


- Jugend
- Teenager
- Erwachsene

Siehe auch

Kinderpflanze des Jahres, Kinderphilosophie, Erziehung, Kindertag, Kinderlied, Soziologie der Kindheit, Kinderkrankheiten

Weblinks


- [http://www.helles-koepfchen.de/ Helles Köpfchen - Die Suchmaschine für Kinder und Jugendliche (Nachrichten – Wissen – Mitmachen - Spiele - Freizeit)]
- [http://www.adeba.de/ http://www.adeba.de - Alles rund um Kleinkinder und Familie]
- [http://www.blinde-kuh.de/ Die Blinde Kuh - Die Suchmaschine für Kinder]
- [http://www.news4kids.de/ news4kids - Nachrichten und Wissen für Kinder]
- [http://www.vzbv.de/mediapics/kinderkampagne_hintergrundpapier_10_2003.pdf Verbraucherzentrale Bundesverband e.V:Kinder und Jugendliche durch Werbekompetenz schützen (pdf)] Kategorie:Soziale Rolle Kategorie:Kindheit Kategorie:Entwicklungspsychologie ja:子供

Soziologie der Kindheit

Die Kindheitssoziologie (auch Soziologie der Kindheit) befasst sich mit dem Voraussetzungen und sodann dem Eintritt von Kleinstkindern als Akteuren in die Gesellschaft, also einerseits mit ihren sozialen Interaktionen mit Älteren, aber auch untereinander – dies Letztere ein besonders interessantes Arbeitsgebiet der Soziologie, weil hier die ‚Gesellschaft‘ immer wieder neu definiert wird. Als Spezialisierung für Soziologinnen und Soziologen war die Kindheitssoziologie lange Zeit ruhm- und brotlos, stand auch in scharfer Konkurrenz zur Pädagogik und Psychologie (besonders auch zur Psychoanalyse). Erst die Erschließung der Kinder als Kundschaft (also als Markt), vor allem durch die Massenmedien (vgl. Werbung), hat ihr lukrative Forschungsmöglichkeiten eröffnet – merkbar auf soziologischen Kongressen.

Literatur


- Renate Kränzl-Nagl/Johanna Mierendorff/Thomas Olk (Hgg.): Kindheit im Wohlfahrtsstaat. Frankfurt a.M.: Campus 2003 Kategorie:Spezielle Soziologie Kategorie:Kindheit

Kinder

Kinder ist/sind die Nachkommenschaft eines Mannes und einer Frau.
- im Deutschen der Plural von Kind
- der Familienname von
  - Hermann Kinder, Schriftsteller
  - Manfred Kinder (
- 1938), deutscher Leichtathlet
- ein Markenname der Firma Ferrero (Kinder-Überraschungen, Kinder-Schokolade) Kategorie:Familienname

Entwicklung

Unter Entwicklung versteht man im Allgemeinen einen Prozess der Entstehung, der Veränderung bzw. des Vergehens. Im Detail muss unterschieden werden zwischen:

A. Wissenschaft


- Wissenschaftliche Entwicklung
- 1. Biologie
  - Ontogenese - die körperliche Entwicklung / das Wachstum eines Lebewesens,
  - Entwicklungsbeschleunigung
  - Phylogenese - die Entwicklung einer Art
  - Entwicklungsanregung, Pathenogenese
  - Evolution, Darwin
  - Biologische Evolution, Evolutionstheorie
  - Entwicklungsbiologie
- 2. Chemie
  - chemischer Prozess
  - Evolution der unbelebten Materie, Chemische Evolution
- 3. Physik
  - physikalischer Versuch
- 4. Mathematik
  - Rechnen, Gleichung
- 5. Psychologie
  - die Entwicklung einer Persönlichkeit, siehe Entwicklungspsychologie
  - Entwicklungsjahre
  - Spiritualität,
  - Versuch und Irrtum
- 6. Soziologie
  - die Entwicklung einer Gruppe, einer Gesellschaft, siehe Entwicklungssoziologie, auch: Dependenztheorie
  - Sozialer Wandel
- 7. Ökonomie
  - die wirtschaftliche Entwicklung einer Firma
    - Managementprozess
    - Produktentwicklung
  - die gesamtwirtschaftliche Entwicklung eines Landes
    - Wirtschaftliche Entwicklung,
    - Nachhaltige Entwicklung
  - die weltwirtschaftliche Entwicklung
    - Entwicklungstheorien, Dependencia
    - Entwicklungsland, Dritte Welt
    - Entwicklungspolitik
    - Nachhaltige Entwicklung
    - Entwicklungshilfe
    - Fairer Handel
  - Bankenwesen
    - Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
    - Afrikanische Entwicklungsbank
    - Asiatische Entwicklungsbank
    - Interamerikanische Entwicklungsbank
- 8. Ökologie
  - Ozonloch
  - Energieverbrauch
  - Ressourcen
- 9. Geschichte
  - Historische Entwicklung
- 10. Philosophie
  - „Vom Mythos zum Logos
- 11. Theologie
- 12. Religionswissenschaft
  - Religion
  - Mythen
  - Spiritualität
  - Glaube
- 13. Geographie
  - Entwicklungsachse (Infrastruktur / Verkehr / Siedlung)

B. Kulturelle Entwicklung


- Kulturgeschichte
- Geistesgeschichte
  - Kunst
    - Stilepochen
  - Literatur
    - Entwicklungsroman
  - Sport
    - Leistungssport
  - Spiel
    - Schach
  - Technische Entwicklung
    - Technik
    - Forschung
    - Fortschritt
    - Erfindungen
    - F&E

C. Weitere gebräuchliche Verwendungen des Begriffs Entwicklung


- 1. Fotografie: das Entwickeln eines belichteten Films oder eines (Papier-)Abzuges, siehe Entwicklung (Film)
- 2. Entwicklungsstrategie
- 3. Produktentwicklung
- 4. Softwareentwicklung
- 5. Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
- 6. Umentwicklung
- 7. Entwicklungsfähigkeit
- 8. Entwicklungsgang (Gang, Verlauf der Entwicklung, Werdegang)

Partizipation

Partizipation (zugehöriges Verb: partizipieren) heißt übersetzt 'Beteiligung, Teilhabe, Teilnahme, Mitwirkung, Mitbestimmung, Einbeziehung'. In der Soziologie bedeutet Partizipation die Einbindung von Individuen (sogenannte Stakeholder) in Entscheidungs- und Willensbildungsprozesse. Wünschenswert sind vielfältige Partizipationsmöglichkeiten (Beteiligungsformen, z.B. Bürgerbeteiligung, Interessenverband, Politische Partei) und eine hohe tatsächliche Partizipationsrate. Partizipation ist gesellschaftlich relevant, weil sie zum Aufbau von sozialem Kapital führt und somit soziales Vertrauen verstärkt. Politisch gesehen gibt es einen ganzen Theoriezweig der Partizipatorischen Demokratie, die versucht die politische Beteiligung zu maximieren und möglichst viele Bürger an dem politischen Entscheidungsprozess teilhaben zu lassen. Eine leicht zu messende Partizipationsform ist die Wahlbeteiligung. Partizipation ist ein mögliches Konzept gegen Politikverdrossenheit. Innerhalb der Verwaltungswissenschaft entwickelt sich das Feld der Verwaltungsethik, das Möglichkeiten der Partizipation sowohl Interner (z.B. Mitarbeiter) als auch Externer (z.B. Bürger) in den Fokus rückt. Im Unternehmen und somit in der Betriebswirtschaftslehre bedeutet Partizipation die Beteiligung von Mitarbeitern an der Entscheidungs- und Willensbildung einer hierarchisch höheren Ebene der Organisation. In der Pädagogik versteht man unter dem Begriff der Partizipation die Einbindung von Kindern und Jugendlichen bei allen das Zusammenleben betreffenden Ereignissen und Entscheidungsprozessen. So werden z.B. Hausregeln von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen gemeinsam ausgehandelt, bei der Wahl von Entscheidungsträgern in der Jugendverbandsarbeit wird das Stimmrecht auch an unter 18jährige vergeben, um diese direkt am Entscheidungsprozess partizipieren zu lassen. Kategorie:Politischer Begriff

Konstruktion

Der Begriff Konstruktion (von lat.: con zusammen struere bauen) bezeichnet allgemein einen Aufbau, auch eine Berechnung oder Erfindung. Das Adjektiv konstruktiv steht für aufbauend und unterstützend, wird aber auch im Sinne von ordnend und förderlich verwendet. Siehe im Einzelnen:
- in der Mathematik und Geometrie die exakte zeichnerische Darstellung eines Körpers (Figur) aus gegebenen Größen, siehe Konstruktion (Mathematik)
- in der Technik alle Ideen, Überlegungen, Prinzipien, Berechnungen und Verfahren, welche die Funktion eines technischen Produkts (einer Maschine oder eines Bauwerks) gewährleisten, siehe Konstruktionsprozess
- in der Technik ein komplexes starres oder elastisches Gebilde zur Übertragung von Kräften und Momenten als Ergebnis eines Konstruktionsprozesses, siehe Konstruktion (Technik)
- in der Philosophie das Entwerfen eines Gedankensystems, das die Fülle der Gegebenheiten ordnen soll oder aus dem sich die Fülle der jeweiligen Gegebenheiten ableiten lässt, siehe Konstruktivismus (Philosophie).
- in der Soziologie das Schaffen von Realitäten durch gesellschaftliche Prozesse, siehe soziale Konstruktion
- eine erfundene, gebaute, konstruierte Realität, die einem bestimmten Zweck dienen soll, beispielsweise ein Feindbild, das konstruiert wird, siehe Konstruierte Realität
- in der Grammatik eine symbolische Einheit, die einer bestimmten sprachlichen, in der Regel komplexen syntaktischen Form eine bestimmte Bedeutung zuweist, siehe Konstruktionsgrammatik Siehe auch: Konstruktivismus

Philippe Ariès

Philippe Ariès (
- 21. Juli 1914 in Blois; † 8. Februar 1986 in Paris) war ein bedeutender französischer Mediävist und Historiker der Familie der Kindheit und des Todes.

Schriften als Autor


- Geschichte der Kindheit, München und Wien: Hanser 1975, als Taschenbuch München: dtv, 1978, Neuausgabe 2003
- Studien zur Geschichte des Todes im Abendland, München und Wien: Hanser 1976
- Geschichte des Todes, München und Wien: Hanser 1980, als Taschenbuch , München: dtv, 1982
- Bilder zur Geschichte des Todes, München und Wien: Hanser 1984
- Zeit und Geschichte, Frankfurt am Main : Athenäum-Verl., 1988
- Geschichte im Mittelalter, B. Hain, 1990
- Ein Sonntagshistoriker, B. Hain, 1990
- Saint-Pierre oder die Süße des Lebens, Berlin: Wagenbach, 1994

Herausgeber


- Zusammen mit Georges Duby und Paul Veyne, Geschichte des privaten Lebens, S. Fischer Verlag, 5 Bände
- Zusammen mit André Bejin, Michel Foucault, Die Masken des Begehrens und die Metamorphosen der Sinnlichkeit. Sonderausgabe, Frankfurt am Main: Fischer 1992

Sekundärliteratur


- Hutton, Patrick H., Philippe Ariès and the politics of French cultural history, Univ. of Massachusetts Press 2004 Ariès, Philippe Ariès, Philippe Ariès, Philippe Ariès, Philippe ja:フィリップ・アリエス

Kinderfilm

Kinderfilme richten sich an junge Menschen, die bis etwa 12 Jahre alt sind. Es gibt in thematischer und stilistischer Hinsicht keine Beschränkungen. Ihre Präsentation passt sich jedoch den Ansprüchen und Bedürfnissen der Zielgruppe an. Die Definition, was eigentlich ein Kinderfilm ist, ist nicht einfach. Die Meinungen gehen hierbei sehr weit auseinander. Familienfilme wie z.B. Findet Nemo und Shrek werden von Kindern am liebsten gesehen, sind aber nicht speziell für Kinder gedacht. Filme, die speziell für Kinder als Kinderfilm produziert werden, handeln meistens, aber nicht zwingend von jungen Menschen. Mehr noch als Filme für Erwachsene benötigen Kinder Identifikationsfiguren, die ihnen gleichaltrige Figuren bieten. Sind die Hauptfiguren Erwachsene, dann häufig in Märchen (Drei Haselnüsse für Aschenbrödel, Die Braut des Prinzen, Shrek). Oder in Rollen, in denen Kinder über sie lachen können (Laurel & Hardy). Kinder können sich erwachsenen Bösewichten gegenüber überlegen fühlen, wenn es den Kinder in einem Film am Ende gelingt, diesen zu besiegen. Wie z.B. bei (Emil und die Detektive). Spezielle Kinderfilme haben es in der Vermarktung im Kino sehr schwer. Viele Verleiher scheuen das finanzielle Risiko diese Filme anzubieten. Vor allem auch, da die amerikanischen Familienfilme gut laufen. Sofern Kinder aber die Qualität von speziell für sie produzierten Filmen entdeckt haben, nehmen sie diese auch begeistert auf. Hervorzuheben sind da z.B. bei neueren Filmen, diejenigen aus Skandinavien, aber auch aus Deutschland. Nicht jeder Film, in dem ein Kind die Hauptrolle übernimmt, ist ein geeigneter Kinderfilm. Beispielsweise Filme die über eine Kindheit berichten wie der Film Der Himmel fällt. In diesem Film geht es mehr um den Faschismus als um die Sichtweise der Kinder. Die Probleme bei der genauen Definition von Kinderfilmen führen auch dazu, dass Filme die eigentlich nicht für Kinder geeignet sind, auf Kinderfilmfestivals laufen.

Kinderfilm-Genres

Realfilm

Fast alle Filmgenre kehren auch im Kinderfilm wieder. Etwa als Roadmovie, wie bei Pauls Reise oder auch bei Selma & Johanna. Auch der Kriminalfilm ist sehr beliebt bei Kinderfilmen, z.B. Die Distel. Außerdem beliebt ist das Genre der Tierfilme im Kinderfilm. Dies reicht von den amerikanischen Klassikern Lassie und Flipper bis hin zu modernen Filmen wie Vier Freunde und Vier Pfoten oder Free Willy. Selbst Liebesfilme werden verwendet, wie beispielsweise Eva und Adam. Andere Filmgenre finden keine Anwendung, weil sie nicht altersgerecht sind wie Horrorfilme oder auch Pornographie. Ein Schwerpunkt des Kinderfilms ist die Beschreibung der charakterlichen Entwicklung des Hauptdarstellers. Dieser entwickelt sich zu einem besonderen Individuum. Z.B. Whale Rider oder Der 10. Sommer). Ziel des Kinderfilms ist im Allgemeinen, den Kinder etwas über die Welt um sie herum zu erzählen, ihre Fantasie anzuregen und sie vielleicht auch etwas lernen zu lassen. Eine Reihe von Kinderfilmen enthalten Elemente des Abenteuerfilms (Die Goonies, oder des Märchens (Die Braut des Prinzen). Diese Filme sind vor allem dann als kindgerecht anzusehen, wenn die Probleme am Ende nicht einfach mit Gewalt gelöst werden oder über den Gewalt- Ausübenden triumphiert wird. Eine Reihe, vor allem von amerikanischen Kinderfilmen, sind letztlich bloße Actionfilme. Bei diesen sich die Zuschauer als kleine Erwachsene fühlen können (wie Spy Kids) und die kindliche Bedürfnisse eher vernachlässigen. Ein großes Interesse können mitunter auch Dokumentation bei Kindern wecken. Dabei waren diese thematisch nicht nur auf Tierdarstellungen beschränkt (Nomaden der Lüfte, Die Reise der Pinguine). Filme wie Rhythm Is It und Mad Hot Ballroom zeigen, wie Kinder und Jugendliche durch Tanzen und Musizieren mittels von Erfolgserlebnissen ihr Selbstbewußtsein steigern können.

Animationsfilm

Die meisten Zeichentrickfilme werden als Kinderfilm wahrgenommen. Etabliert wurde diese Ansicht durch die Walt Disney-Filme, die zumeist Adaptionen von Kinderbüchern waren und alle Elemente, die für Kinder ungeeignet sein könnten, entfernten. Schon früh gab es jedoch Filme, die ganz bewusst gegen diese scheinbare Tradition verstießen und nicht für Kinder gegeignet sind. Etwa der anarchistische Fritz the Cat. Konkurrenzprodukte zu Disney wie Mrs. Brisby und das Geheimnis von Nimh, Watership Down und Wenn der Wind weht waren zwar ab sechs freigegeben, aber reifer und zogen durch ihre düstere Atmosphäre ein anderes Publikum an. Der Regisseur von Mrs. Brisby und das Geheimnis von Nimh drehte danach Feivel der Mauswanderer und In einem Land vor unserer Zeit, die n